Arbeitgeber dürfen Kündigung vor Massenentlassungsanzeige unterzeichnen
Ein Arbeitgeber verstößt - entgegen der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 21.8.2018 (12 Sa 17/18) - nicht gegen § 17 Abs. 1 KSchG, wenn er bei einer Massenentlassung zuerst die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Das Verfahren...
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