Verhältniswahl bei freizustellenden Betriebsratsmitgliedern ist bindend
Von der nach § 38 Abs. 2 BetrVG gesetzlich vorgeschriebenen Verhältniswahl bei der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann auch dann nicht abgewichen werden, wenn der Betriebsrat beabsichtigt, jedem freizustellenden Mitglied bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Wird die Wahl nach § 38 Abs. BetrVG nicht als Verhältniswahl durchgeführt,...
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