Reform der Arbeitnehmerüberlassung
Am 01.04.2017 tritt das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" in Kraft. Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick: Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten mit der Möglichkeit zur Festlegung abweichender Überlassungshöchstdauern auf tarifvertraglicher Grundlage; Gleichstellung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun...
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