Praktika sind auf die Probezeit für Azubis nicht anzurechnen
Eine Berufsausbildung beginnt immer mit einer Probezeit von einem Monat bis zu vier Monaten, innerhalb derer das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann (§ 20 Satz 1 BBiG). Auf diese Probezeit ist ein der Ausbildung unmittelbar vorausgegangenes Praktikum unabhängig von dessen Inhalt und Zielsetzung...
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