Arbeitsverträge mit Bundesligaspielern dürfen befristet werden – Rechtfertigung wegen „Eigenart der Arbeitsleistung“
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt. Im Spitzenfußballsport besteht die Besonderheit, dass von den Spielern Höchstleistungen erwartet und geschuldet werden, die diese nur für...
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