Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Zum 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es zielt auf die vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts für (auch nicht akademisch ausgebildete) Fachkräfte aus Nicht-EWR-Staaten. Im Grundsatz darf künftig jede Person unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation (Hochschulabschluss/qualifizierte Berufsausbildung), die ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen...
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