Betriebsratswahl: Sitzverteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren ist verfassungsgemäß
Die Anordnung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens zur Verteilung der Betriebsratssitze nach Betriebsratswahlen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Wo BetrVG ist verfassungsgemäß. Das Verfahren verletzt weder den Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Art. 3 Abs. 1 GG noch die durch Art. 9 Abs....
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