Vorruhestandsregelung für Führungskräfte der Automobilindustrie (Konzept „60+“) ist nicht altersdiskriminierend
Bietet ein Arbeitgeber (hier: ein Automobilkonzern) seinen leitenden Führungskräften an, abweichend vom Arbeitsvertrag bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres gegen Zahlung eines Kapitalbetrags aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden (Konzept "60+"), so liegt hierin keine Altersdiskriminierung. Es fehlt schon an einer Ungleichbehandlung wegen des Alters, weil allen...
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