Bundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022
Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30.06.2022 fort: Am 11.03.2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz in Kraft treten. Längere Bezugsdauer - vereinfachter Zugang Das Gesetz erhöht die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 statt bisher 24...
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