Sachgrundlose Befristung trotz vorheriger Ausbildung
Ein zuvor bei demselben Arbeitgeber absolviertes Ausbildungsverhältnis stellt kein vorheriges Arbeitsverhältnis i.S d. Teilzeit- und Befristungsgesetzes dar und hindert damit nicht die sachgrundlose Befristung.Der Kläger hatte bei dem beklagten Arbeitgeber eine Berufsausbildung absolviert und danach zunächst in anderen Unternehmen gearbeitet. Jahre später wurde er bei...
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