Arbeitgeber müssen Videos von ausgeschiedenen Arbeitnehmern nicht zwingend von ihrer Homepage entfernen
Arbeitgeber dürfen Bildnisse von Arbeitnehmern zwar gem. § 22 KUG nur mit deren Einwilligung auf ihrer Unternehmenshomepage veröffentlichen. Die Einwilligung muss zudem schriftlich erfolgen. Sie erlischt aber nicht automatisch mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und kann nur dann widerrufen werden, wenn es...
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