Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei Vertrauensarbeitszeit von Außendienstmitarbeitern
Der Betriebsrat hat zur Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes Anspruch auf Auskunft über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern gegen den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht auch bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit. Der Betriebsrat forderte von dem Arbeitgeber Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern. Die Gesamtbetriebsvereinbarung des Unternehmens sah allerdings Vertrauensarbeitszeit vor....
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