Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung
Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 Gewerbeordnung (GewO) darf der Wert des Sachbezugs für die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur...
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