Umsetzung eines Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz
Die Umsetzung eines Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb desselben Betriebs kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen vornehmen, soweit der Arbeitsplatz nicht durch den Arbeitsvertrag, kollektive Regelungen wie z.B. Tarifverträge oder gesetzliche Vorschrift festgelegt ist. Bei der Ausübung dieser Entscheidung hat der Arbeitgeber neben eigenen...
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