Selbstständiger Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person
Ein selbstständiger Rechtsanwalt, der sämtliche Honorarforderungen gegen Zahlung eines monatlichen Fixums an eine Rechtsanwaltskanzlei für die Nutzung von deren Infrastruktur abtritt, kann als arbeitnehmerähnliche Person i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) anzusehen sein, woraus folgt, dass er seine Zahlungsansprüche gegen die Kanzlei...
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