Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch ist bei wiederholter Bewerbung kein Indiz für eine Benachteiligung
Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, lässt dies zwar grds. nach § 22 AGG eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten. Etwas anderes gilt aber, wenn sich der schwerbehinderte Bewerber nur wenige Wochen zuvor auf eine gleiche Stelle beworben und...
Weiterlesen...