Befristete Arbeitsverträge mit Profi-Fußballern sind sachlich gerechtfertigt
Auch für Arbeitsverträge zwischen Bundesliga-Vereinen und ihren Lizenzspielern gilt, dass eine Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG grds. durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Diese Voraussetzung ist allerdings regelmäßig erfüllt, da die Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler gerechtfertigt...
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