Arbeitsrecht im Krankenhaus
Ärzte, Pflege- und Verwaltungskräfte sowie medizinisch-technische Mitarbeiter sind heute auch bei öffentlichen Krankhäusern in der Regel als Arbeitnehmer und nicht mehr im Beamtenstatus beschäftigt. Der Inhalt der Arbeitsverträge ist dabei entscheidend bestimmt von den rechtlichen Rahmenbedingungen des Krankenhausrechts, von Tarifverträgen (Ärzte-TV, TVöD, Tarifverträge für private...
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