Betriebsratsschulung mit werthaltigen Seminarbeigaben: Kostentragung des Arbeitgebers
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber auch dann die Kosten eines Weiterbildungsseminars für Betriebsratsmitglieder bezahlen muss, wenn die Betriebsratsmitglieder auf dem Seminar werthaltige Beigaben (u.a. ein "Tablet für die Betriebsratsarbeit") vom Veranstalter erhalten, solange nicht ersichtlich ist, dass vergleichbare Seminare deutlich günstiger zu...
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