Bezahlte Freistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes – Auslegung des TVöD
Nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes können nach dem Wortlaut des TVöD zwar nur bis zu vier Arbeitstage im Jahr eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Pflege eines erkrankten Kindes verlangen, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ihnen steht aber - bis...
Weiterlesen...