LAG Hamm: Quarantäne-Zeit ist nicht auf den Urlaub anzurechnen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ist der Auffassung, dass Zeiten einer Corona-Quarantäne nicht auf den Urlaub anzurechnen sind. Fallen bereits bewilligte Urlaubstage mit einer amtlichen Quarantäne-Anordnung zusammen, sind diese nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen, sondern dem Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt nachzugewähren. Mit dieser Entscheidung weicht...
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