Ungeimpfte scheitern mit einstweiliger Verfügung auf Beschäftigung in Seniorenheim
Das Arbeitsgericht Gießen hat die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises zurückgewiesen. Die Mitarbeiter begehrten im Wege der einstweiligen Verfügung ihre arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung in einem Seniorenheim. Beide Mitarbeiter stehen in ungekündigten Arbeitsverhältnissen zu der Seniorenheimbetreiberin...
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