Streit um Beschäftigung an einem bestimmten Arbeitsort
Aus der Kombination von Benennung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag unter gleichzeitigem Hinweis auf einen Versetzungsvorbehalt wird deutlich, dass die Benennung des Arbeitsortes keine unabänderliche vertragliche Festlegung bedeutet, sondern im Rahmen des Direktionsrechts geschieht. Wenn der Arbeitgeber den an den Außenstandorten beschäftigten Mitarbeitern einen gewissen Bestandsschutz...
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