Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels
Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist. Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz "zu einer bestimmten Vergütung" ist unzulässig. Ein Mitarbeiter wollte nach einem in erster Instanz gewonnenen Kündigungsschutzprozess gegenüber seiner Arbeitgeberin die Weiterbeschäftigung im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß §...
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