Kein Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Veröffentlichungen im Intranet des Arbeitgebers
Aus Art. 9 Abs. 3 GG folgt folgt kein Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf arbeitgeberseitige Veröffentlichung von Informationen im Intranet des Arbeitgebers. Eine Arbeitnehmervereinigung, die nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.6.2021 (Az.: 1 ABR 28/20) mangels hinreichender Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler seit dem 21.04.2015 nicht...
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