Verlängerung der Corona-Regelungen zur Kurzarbeit
Der Gesetzgeber hat die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie im Wesentlichen bis zum 31.03.2022 verlängert, d.h.: Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, besteht für weitere drei Monate. Gleiches gilt für die Sonderregelungen über...
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