Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018Aktenzeichen: 10 AZR...
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