Kündigung wegen Äußerungen im WhatsApp-Chat
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins wegen sehr herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem Chat, für unwirksam erklärt. Das Gericht hat dennoch das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Der Verein ist...
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