Kopftuchverbot bei Rechtsreferendarinnen
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2020, dass das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zwar einen Eingriff in die Glaubensfreiheit darstellt. Dieser Eingriff ist aber bei Rechtsreferendarinnen verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral...
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