Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern
Ortsvorsteher und Bürgermeister können abhängig beschäftigt sein und somit der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nicht ausgeschlossen, weil die Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamter ausgeübt wird. Vielmehr kommt es auch bei Ortsvorstehern und Bürgermeistern darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret...
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