Abfindungsregelung für rentennahe Arbeitnehmer in einem Sozialplan
Eine Abfindungsregelung in einem Sozialplan, die für die Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag das 62. Lebensjahr vollendet haben und die nach dem 24-monatigen Bezug von Arbeitslosengeld I entweder eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen oder die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, eine Kürzung der Standardabfindung auf...
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