Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung durch Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung i.S.v. § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften...
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