Fristlose Kündigung bei VW nach Dieselskandal unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die fristlose Kündigung eines bei der Volkswagen AG beschäftigten Arbeitnehmers (Leiter der Hauptabteilung "Entwicklung Aggregate Diesel" - EAD) in einem der sogenannten NOx-Verfahren für unwirksam erklärt. Der Mitarbeiter hatte die Feststellung der Unwirksamkeit seiner fristlosen Kündigung, Bonuszahlungen, seine Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Hinblick...
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