Kündigung der Leiterin der Hauptabteilung Intendanz beim RBB
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Hauptabteilung Intendanz beim RBB als wirksam bewertet und die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Dem RBB war die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31.07.2025 nicht zuzumuten. Die Hauptabteilungsleiterin hatte das Erfordernis schriftlicher Beraterverträge als Voraussetzung der...
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