Kündigung wegen Vorlage einer „vorläufigen Impfunfähigkeits-Bescheinigung“ aus dem Internet
Auch die Vorlage irreführender ärztlicher Bescheinigungen kann eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht darstellen, die den Arbeitnehmer trifft. Dies gilt insbesondere für Nachweise iSd § 20a Abs. 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) a.F. Die Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen formularmäßigen ärztlichen "vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung", die ohne ärztliche...
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