Tariföffnung: Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz - BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 geschlossen...
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