Testangebotspflicht durch Berliner Gericht bestätigt
Die Pflicht von Unternehmen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot für einen kostenlosen Corona-Test zu machen, gilt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst weiter. Das Gericht wies den dagegen gerichteten Eilantrag eines privaten Unternehmens zurück. Die in der 2. Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes...
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