Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt a.M.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat über eine außerordentliche Kündigung entschieden, welche der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt a.M. e.V. gegenüber seinem ehemaligen Geschäftsführer erklärt hatte. Das Gericht entschied, dass der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt das Arbeitsverhältnis mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer am 28.01.2020 wirksam fristlos gekündigt hat. Der Vorwurf ist berechtigt, dass der...
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