Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlungen
Das Arbeitsgericht Bautzen entschied, dass die einem Dachdecker gewährte Corona-Sonderzahlung von 1.500,00 EUR pfändbar ist. Corona-Sonderzahlung sind nicht von Gesetzes wegen unpfändbar gestellt. Die Regelung des § 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI über die Unpfändbarkeit von Corona-Prämien für Pflegekräfte war nach Ansicht des Gerichts...
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