Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Arbeitszeitbetrugs unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat der Kündigungsschutzklage eines Energieanlagenelektronikers stattgegeben, dem eine unberechtigte Privatnutzung des Dienstfahrzeuges und Arbeitszeitbetrug vorgeworfen worden war. Der Mitarbeiter ist seit 1984 als Energieanlagenelektroniker im Außendienst im Bereich der Stromzählermontage bei einem Netzbetreiber beschäftigt. Er ist aufgrund tariflicher Vorschriften ordentlich unkündbar. Für seine...
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