Betriebsrat kann Überlassung von Tablets oder Notebooks verlangen
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorliegen. Es sollen - über die Regelung in §...
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