Unwirksame Kündigung trotz grober Beleidigungen
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat eine außerordentliche Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen grober Beleidigungen des Vertretungsorgans der Arbeitgeberin und von Kolleginnen für unwirksam erklärt, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der betroffenen Mitarbeiterin aufgrund vorheriger menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen (verschimmelter Kellerraum, 11 Grad Celsius, Mäuse, Mäusekot) der Blick für die Bedeutung...
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