Kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal möglich
Am 01.03.2024 tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ein Bestandteil ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ergänzt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Sie eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa...
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