Fingerabdruck-Scanner zur Arbeitszeiterfassung unzulässig
Ein Arbeitgeber führte zum August 2018 das Zeiterfassungssystem „ZEUS“ mit Fingerabdruck-Scanner ein. Bis dahin trugen die Mitarbeiter auf dem ausgedruckten und ausliegenden Dienstplan händisch die jeweils geleisteten Arbeitszeiten ein. In aller Regel wiesen die handschriftlich eingetragenen Arbeitszeiten auch geleistete Mehrarbeitsstunden aus. Eine Kontrolle der eingetragenen...
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