Arbeitsgerichte unzuständig für Berichtigung eines Weiterbildungszeugnisses für Ärzte
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist bei Berichtigung eines Weiterbildungszeugnisses gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte (WBO) nicht gegeben, weil die Entscheidung über den Klageanspruch von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägt ist. Das Arbeitszeugnis gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) und das Zeugnis...
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