Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.04.2022 das Statusfeststellungsverfahren durch folgende Regelungen weiterentwickelt: Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher. Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Damit sollen die Beteiligten...
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