COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung
Trotz nachgewiesener COVID-19-Infektion findet eine Nichtanrechnung der Quarantäne-Zeit auf den Urlaub nur dann statt, wenn mit ärztlicher AU-Bescheinigung auch eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Die betreffende Mitarbeiterin, eine Maschinenbedienerin in einem Produktionsbetrieb, befand sich in der Zeit vom 10.12.2020 bis zum 31.12.2020 in bewilligtem Erholungsurlaub. Nach...
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