Handelsvertreter- und freie Mitarbeiterverträge
Handelsvertreter und freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer, sondern auf selbstständiger Basis für das Auftraggeberunternehmen tätig. Während der Handelsvertreter Geschäftsabschlüsse für den Auftraggeber vermittelt, können freie Mitarbeiter grundsätzlich mit allen Tätigkeiten beauftragt werden, die nicht zwingend innerhalb der betrieblichen Organisation des Auftraggebers (d.h. an einem festen...
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