Kündigungen eines kirchlichen Arbeitgebers sind weiterhin nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen, wie etwa das Verbot der Wiederheirat Geschiedener, unterliegen weiterhin nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die staatlichen Gerichte. Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich allein nach den von der Kirche anerkannten Maßstäben und dem...
Read More