Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann es auch auf im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer ankommen
Bei der Ermittlung der Betriebsgröße nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG können auch im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihr Einsatz auf einem "in der Regel" vorhandenen Personalbedarf beruht. Der Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel...
Read More