Deutsche Kündigungsfristen europarechtswidrig
Bei der Berechnung der nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen bleiben Beschäftigungszeiten unberücksichtigt, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in dieser Regelung eine unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer und damit einen Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot (AGG). Die entsprechende nationale Regelung...
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