Arbeitgeber müssen nicht von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung hinweisen
Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer nicht von sich aus auf deren Anspruch auf Entgeltumwandlung aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG hinweisen. Eine Aufklärungspflicht folgt weder aus § 1a BetrAVG noch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Unterbleibt ein Hinweis und macht der Arbeitnehmer deshalb keinen...
Read More