Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis einschließlich 10.09.2021 verlängert. Mit dem Abebben der epidemischen Lage werden die Maßnahmen aber ergänzt beziehungsweise angepasst. So entfallen die strikte Vorgabe von Homeoffice sowie das Erfordernis einer Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in Betrieben. Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten fort. Arbeitgeber bleiben...
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