Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs ist wirksam
Eine fristlose Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen wird und dieses heimlich mit seinem Smartphone aufzeichnet, ist wirksam. Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 23.08.2017Aktenzeichen: 6 Sa 137/17...
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