Darlegung eines Schadens für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die Person, die den Ersatz eines immateriellen Schadens verlangt, nicht nur den Verstoß gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen muss, sondern auch, dass ihr...
Read More