Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden
Das Arbeitsgericht Köln hat die von einem Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung ersetzt, § 103 Abs. 1, Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) i.V.m. § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Die Beteiligten stritten u.a. über das...
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