Smiley im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl unzulässig
Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen "Smiley" enthält, ist ungültig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden. Fünf Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen Köln/Bonn und einer weiteren Betriebsstätte im benachbarten Troisdorf hatten die Wahl des...
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