Weg anlässlich der Wartung eines „Job-Rades“ ist unfallversichert
Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im "JobRad-Modell" geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom...
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