Keine höhere Sozialplanabfindung für Gewerkschaftsmitglieder
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte über den klageweise geltend gemachten Anspruch auf eine höhere Sozialplanabfindung für Gewerkschaftsmitglieder zu entscheiden. Eine Mitarbeiterin war seit dem 03.04.2000 bei einer Servicegesellschaft aus dem Bereich der Luftfahrt beschäftigt. Im Zuge der zweiten größeren Personalanpassungsmaßnahme wurde ihr Arbeitsverhältnis betriebsbedingt zum 30.06.2020 gekündigt....
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