Datenerhebung zur Überwachung der Mitarbeiter bei Amazon
Anders als zuvor die niedersächsische Datenschutzbehörde hat das Verwaltungsgericht Hannover den Einsatz von Handscannern für zulässig gehalten, mithilfe derer bestimmte Arbeitsschritte innerhalb der jeweiligen Prozesspfade von Warenein- bis Warenausgang erfasst werden. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiege hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon. Das klagende Unternehmen...
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