Betriebsratsmitglieder dürfen vor Entwicklungen „wie vor 70 Jahren“ warnen – Kein Grund zur fristlosen Kündigung
Vergleicht ein Arbeitnehmer die betrieblichen Verhältnisse mit dem nationalsozialistischen Terrorregime, so kann dies zwar regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Etwas anderes gilt aber, wenn ein Betriebsratsmitglied darauf hinweist, dass "wir die Überwachung in einem totalitären Regime vor 70 Jahren hinter uns gebracht haben", und warnt,...
Read More