Keine Diskriminierung bei fehlender Eignung des Bewerbers für die Stelle
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln scheidet ein Entschädigungsanspruch wegen angeblicher Diskriminierung eines Stellenbewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) aus, wenn der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle objektiv nicht geeignet war. Die Entscheidung erleichtert es Arbeitgebern, sich gegen sogenannte AGG-Hopper zur Wehr...
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