Keine Verkürzung der Ruhezeit für Betriebsratsmitglieder – Anspruch auf Zeitgutschrift
Betriebsratsmitglieder können ihre Nachtschicht grundsätzlich abkürzen, wenn sie nur so eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Ende der Nachtarbeit und einer am nächsten Tag - außerhalb ihrer Arbeitszeit - stattfindenden Betriebsratssitzung sicherstellen können. Die deshalb nicht geleistete Arbeitszeit ist dem Betriebsratsmitglied gutzuschreiben. Dabei kann...
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