Arbeitgebern droht bei Missbrauch eines geliehenen Mitarbeiter-Handys ein Bußgeld
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen einen Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt, weil sich dieser unbefugt Daten von einem Handy eines Mitarbeiters verschafft hatte. Hierin liege eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 43 BDSG. Auf dem Handy gespeicherte Chat-Verläufe seien personenbezogene Daten, die aus automatisierten Verarbeitungen stammten...
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