Kündigung eines Bank-Mitarbeiters auf Druck der New Yorker Finanzaufsicht kann unwirksam sein
Banken dürfen einem Mitarbeiter nicht ohne weiteres auf Druck der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde (NYDFS) kündigen. Eine Kündigung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Verpflichtung der Bank gegenüber der NYDFS unter dem Vorbehalt steht, dass die Kündigung durch ein deutsches Gericht überprüft werden kann. Die Voraussetzungen...
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