Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge sowie Urlaubs- und Feiertage
Die Vergütung der Arbeits-, Urlaubs- und Feiertagsstunden sowie die Berechnung von Nacharbeitszuschlägen bestimmen sich nach dem Mindestlohngesetz. Danach ist der Berechnung ein Stundenlohn i.H.v. momentan 8,50 € brutto zu Grunde zu legen. Das gezahlte Urlaubsentgelt darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, da es sich...
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