Anfechtung der Betriebsratswahl im VW-Werk Wolfsburg
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Wahl des Betriebsrats im Werk Wolfsburg der Volkswagen AG für unwirksam erklärt. Im Zeitraum vom 14.03. bis zum 18.03.2022 fanden VW-Werk Wolfsburg Betriebsratswahlen statt. Deren Ergebnis wurde am 28.03.2022 bekannt gegeben, Die Antragsteller, neun wahlberechtigte Arbeitnehmer in dem Wolfsburger Werk, fochten...
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