Wiedereröffnung von Betrieben nach dem Lockdown – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Schließung des Betriebs bis zum Abschluss einer Gefährdungsbeurteilung nach dem "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard", da dieser Erlass des BMAS keine Maßnahme des Gesundheitsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG darstellt. Beschluss des Arbeitsgerichts...
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