Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen Lektüre des Buchs „Adolf Hitler, Mein Kampf“ ist wirksam
Einem Mitarbeiter eines Ordnungsamts, der während seiner Dienstzeit das Buch "Adolf Hitler, Mein Kampf " gelesen hat, darf durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung ordentlich gekündigt werden, da er einen erheblichen Pflichtverstoß begangen hat. Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.09.2017Aktenzeichen: 10 Sa 899/17...
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