Betriebsratswahl: Zugänglichmachung des Wahlausschreibens an nicht im Betrieb anwesende Mitarbeiter
§ 3 Abs. 4 Satz 4 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) in der Fassung vom 08.10.2021 verpflichtet den Wahlvorstand das Wahlausschreiben unmittelbar nach seinem Erlass den Personen zugänglich zu machen, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der...
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