Arbeitgeber kann Mitarbeiter ins Ausland versetzen
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Der § 106 Gewerbeordnung (GewO) begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit...
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