Verweigerung des Zugangs zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test
Ohne Erfolg blieb ein Eilverfahren eines Arbeitnehmers vor dem ArbG Offenbach auf Fortsetzung seiner Arbeitstätigkeit beim Arbeitgeber nach Verweigerung eines PCR-Tests. Der Arbeitgeber verwehrte dem Arbeitnehmer den Zutritt zum Werksgelände, weil dieser sich weigerte, einen nach Ansicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen PCR-Test durchzuführen. Aus...
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