Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Bestimmung des Referenzzeitraumes
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Mutterschutzlohns gemäß § 18 Satz 2 MuSchG nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate. Dies gilt auch dann, wenn die Frau vor oder nach dem Berechnungszeitraum mehr oder weniger verdient hat. Nur wenn der Arbeitsverdienst in außergewöhnlichem Umfang...
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