Kündigung eines Hausmeisters durch den WEG-Verwalter
Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt. Ein Wohnungseigentümer gehörte einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern angehörte und war...
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