Abberufung vom Amt des Abfallbeauftragten
Die Abberufung eines Mitarbeiters vom Amt des Betriebsbeauftragten für Abfall unterliegt nicht den Regeln für die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. § 60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verknüpft den nachwirkenden Kündigungsschutz an den Begriff der Abberufung...
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